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Behandlung von Kindern

Die kieferorthopädische Behandlung im Säuglingsalter kann notwendig werden, wenn kleine Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder syndromalen Erkrankungen auf die Welt kommen.

Frühbehandlung in der ersten Wechselgebissphase (ca. 6.- 8. Lebensjahr):

  • Hier setzen unsere Zahnärzte in der Kieferorthopädie den Fokus unter anderem auf das Abstellen von sogenannten „Habits“ (= schlechte Angewohnheiten, wie z.B. Daumenlutschen, Nägel beißen, falsches Schluckmuster, Mundatmung o.ä.), die im schlechtesten Fall später zu einem kieferorthopädischen Rezidiv (= Rückfall in den Ausgangszustand) führen können.
  • Offenhalten von Lücken nach einem frühzeitigen Milchzahnverlust mittels eines Lückenhalters.
  • Die Indikation zur aktiven kieferorthopädischen Frühbehandlung ist gegeben bei Fehlstellungen, die eine Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt schwierig oder unmöglich machen sowie bei Fehlstellungen, die das Wachstum hemmen und deren Beseitigung nicht durch das Einschleifen von Milchzähnen oder das Abstellen von schlechten Angewohnheiten erreicht werden kann. Diese können beispielsweise sein: eine stark ausgeprägte Frontzahnstufe, ein seitlicher oder frontaler Kreuzbiss o. ä.

Behandlungen mit Beginn in der zweiten Wechselgebissphase (ca. 10. – 12. Lebensjahr):

Dies ist der Zeitraum für die meisten kieferorthopädischen Behandlungen („Hauptbehandlung“), da das Wachstum für die Behandlung ausgenutzt werden kann und die Umformbereitschaft und Reaktionsfähigkeit des Gewebes groß ist.

Behandlung im permanenten Gebiss (in der Regel ab dem 13. Lebensjahr, sehr variabel):

Die Umbaubereitschaft des Gewebes sowie potentiell nutzbares Wachstum nehmen mit zunehmendem Alter langsam ab, was Kiefer Vor- oder Rückverlagerungen der Patienten erschwert.