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Was sind Kiefer­ortho­pädische Indikations­gruppen (KIG)?

Anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) wird der Schweregrad der Zahnfehlstellung (innerhalb einer Skala von 1 bis 5) klassifiziert. Wenn in einer Befundgruppe ein Schweregrad von KIG 3 oder mehr erreicht wird, werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Wird ein Schweregrad 1 oder 2 festgestellt, kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht für die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes auf.

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80 % der Behandlungskosten sofort, für die restlichen 20 % muss der Versicherungsnehmer über den Gesamtbehandlungszeitraum quartalsweise in Vorleistung treten. Diese 20 % werden Ihnen allerdings nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.

Die KIG-Richtlinien gelten bis zum 18. Lebensjahr. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind kieferorthopädische Leistungen Privatleistungen, es sei denn, es handelt sich um ein kieferorthopädisch-kieferchirurgisch indiziertes Vorgehen.

Hierzu erhalten Sie gerne mehr Informationen von Ihrem Zahnarzt in der Kieferorthopädie im ZMZ Neustadt an der Weinstraße.